Mal eben schnell ein Bild aus der Suchanfrage rauskopiert, dort mal eben ein Zitat von einer Facebook-Seite verwendet und gestern erst eine Sequenz aus einem YouTube-Video in einem eigenen Video eingesetzt. Im Internet ist ja auch alles öffentlich zugänglich. Aber darf deswegen auch alles bedenkenlos verwendet werden? Wie steht es mit dem Urheberrecht im Netz?
Das Urheberrecht schützt jede Form von geistigen Schöpfungen der Literatur, Kunst oder des individuellen Charakters. Ein Urheber ist eine natürliche Person, die das Werk erschaffen hat. Betrachtet man diese Definition, wird schnell klar, dass auch im Netz das Urheberrecht gilt und man sich nicht einfach so an den Werken anderer bedienen darf.
Dennoch hat sich seit der Einführung des Internets die Zahl der Urheberrechtsverletzungen deutlich erhöht. Wie beim Persönlichkeitsrecht liegt dies vor allem an den geringen Barrieren, dem (nahezu) kostenlosen Zugang zu allem und der fehlenden Kontrollinstanz.
Kostenlose Inhalte Können Urheberrecht Verletzen
Vielen ist auch nach wie vor nicht bewusst, dass nicht alles, was im Internet angeboten wird, auch generell zur freien Verfügung steht. Nicht zuletzt weil sogenannte FileSharing-Plattformen die neusten Hits aus Musik und Film kosten- los zum Download anbieten.
Zwar wird in der Schweiz niemand belangt, wenn er für den privaten Gebrauch Filme oder Musik illegal herunterlädt. Aber die Schweizer Regierung will verhindern, dass die Rechte von Film- und Musikschaffenden ständig verletzt werden und setzt sich seit einigen Jahren für die Eingrenzung der Angebote ein.
Zudem ist die zivilrechtliche Verfolgung von Anbietern oder Nutzern sogenannter Peer-to-Peer-Netzwerke einfacher geworden. Doch in Zeiten von Streaming-Diensten wie Netflix, Spotify und Co. nimmt die Internet-Piraterie in der Unterhaltungsbranche immer weiter ab.
Piraterie Nimmt Mit Zunahme Von Streamingdiensten Ab
Die Piraterie mit Musik und Filmen war bis vor rund fünf Jahren ein grosses Problem. Besonders Seiten wie Kino.to oder FileSharing-Plattformen wie LimeWire verzeichneten Besucherzahlen von mehreren hunderttausend täglich. Diese Urheberrechtsverletzungen im grossen Stil haben der Unterhaltungsindustrie enormen Schaden zu gefügt.
Das Schweizer Recht sieht vor, dass Hosting-Provider dazu verpflichtet sind, illegale Inhalte von ihren Servern zu entfernen und dafür zu sorgen, dass diese auch nicht wieder auftauchen. Und das, obwohl die Hosting-Anbieter meist selbst nicht für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind.
Mangelnden Urheberschutz geniessen in der Schweiz vor allem Lichtbilder. Sie fallen nur unter das Gesetz, wenn sie einen künstlerischen Charakter haben. Eine Neuerung des Gesetzes sieht aber vor, dass künftig alle Fotografien unter den Urheberrechtsschutz fallen.
Die Gesetzesneuerung sieht auch vor, dass Bilder oder Texte für wissenschaftliche Zwecke unentgeltlich und ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden können.
Abgesehen von den Neuerungen in der Schweiz gilt es grundsätzlich auch im Internet folgendes zu beachten: Wer nicht selbst den Inhalt erstellt hat, macht sich ohne Nutzungserlaubnis des Urhebers strafbar. Besonders das Teilen von Bildern in den sozialen Medien erfreut sich heutzutage grosser Beliebtheit.
Dabei dürfen nur Bilder beziehungsweise Inhalte im eigenen Profil geteilt werden, die entweder die Zustimmung des Urhebers oder freie Lizenzen und entsprechende Nutzungsrechte haben.
Das Teilen in sozialen Netzwerken stellt aber nicht nur beim Hochladen von Inhalten auf die eigene Profilseite ein Problem dar. Das Teilen an sich zählt als Vervielfältigung und benötigt daher die Zustimmung des Rechteinhabers.
Grundregeln
Den Ausführlichen Text finden Sie in der aktuellen Ausgabe der FonTimes