Seit Neujahr ist es soweit, Lernfahrten mit dem Auto dürfen bereits im Alter von 17 Jahren stattfinden. Die Prüfung darf aber frühestens nach einer 12-monatigen Lernphase absolviert werden.
Was wird sich davon versprochen?
Seit Jahren wurde festgestellt, dass Neulenkende gerade im ersten Jahr nach bestandener Autoprüfung oft in Unfälle verwickelt sind. Mit der einjährigen Begleitung der Lernfahrenden erhofft sich der Gesetzgeber eine Reduktion der Unfallhäufigkeit dieser Gruppe.
Ob dem so ist, soll nach drei Jahren evaluiert werden. Damit die Fahrprüfung trotzdem mit 18 Jahren absolviert werden kann, wurde das Mindestalter auf 17 Jahre reduziert.
Begleitphase für alle unter 20
Grundsätzlich gilt die 12-monatige Begleitphase für alle, die vor dem 20. Geburtstag einen Lernfahrausweis (LFA) erhalten. Wird der LFA nach dem 20. Geburtstag ausgestellt, besteht keine vorgeschriebene Begleitdauer (wie gehabt).
Ebenfalls von der neuen Regel ausgenommen sind Personen mit Jahrgang 2003, wenn sie den LFA zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2021 erwerben. Sie können den LFA mit 17 Jahren erlangen und die Prüfung ab ihrem 18. Geburtstag ablegen.
Mehr Angaben und Empfehlungen auf: L-mit17.ch
Weitere Änderungen per 2021
Autobahn
- Passives Rechstvorbeifahren wurde ausgeweitet. (Überholen mit Ein- und Ausschwenken bleibt verboten)
- Bilden einer Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit oder stehendem Verkehr ist obligatorisch.
- Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau ist obligatorisch.
- 100km/h für leichte Anhängerzüge ist erlaubt, wenn die technischen und gesetzlichen Anforderungen dies zulassen.
Radfahrer/Mofa
- Dürfen NUR an gekennzeichneten Rotlichter rechts abbiegen, haben aber keinen Vortritt vor Fussgängern und Querverkehr.
- Kinder bis 12 dürfen das Trottoir mit dem Fahrrad benutzen, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Jedoch haben die Fussgänger auf dem Trottoir den Vortritt.
Diese und zusätzliche Änderungen werden wir Ihnen bald detaillierter vorstellen.
Ihr Schweizerischer Fahrlehrerverband Sektion Zug
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