Seit dem 1. Januar kommt im Kanton Zug eine neue Gewerbeparkkarte zum Einsatz. Damit können Gewerbetreibende, Ärzte und Spitex-Mitarbeitende im gesamten Kanton mit derselben Gewerbeparkkarte parkieren.
Gewerbetreibende können mit einer sogenannten Gewerbeparkkarte ihr Fahrzeug ausserhalb von Parkplätzen auf einem Trottoir oder in einem Parkverbot abstellen, wenn dies für die Ausführung von Arbeiten notwendig ist.
Preise sind kantonal einheitlich
Bis anhin hatte jede Zuger Gemeinde eigene Bewilligungen ausgestellt. Ein Gewerbler musste also für jede Gemeinde separate Karten kaufen. Auf den 1. Januar wurde dieses System nun abgelöst.
Die elf Zuger Gemeinden haben die Einführung einer neuen gemeinsamen Gewerbeparkkarte beschlossen, die im gesamten Kantonsgebiet gültig ist. Diese kann am selben Ort wie bis anhin bezogen werden, im Falle von Baar beispielsweise beim Gemeindebüro (Verwaltungsgebäude an der Rathausstrasse 6).
Zur Auswahl stehen folgende Karten:
- 1 Tag, Gültigkeitsdauer frei wählbar (6 Franken)
- 30 Tage, Gültigkeitstage frei wählbar, maximal 2 Jahre seit erstem Eintrag (60 Franken)
- 12 Monate, Gültigkeitsbeginn wird vom Kunden bestimmt (600 Franken)
Die Preise und die Gültigkeitsdauern sind kantonal einheitlich. Die Karten können innerhalb des Betriebs (auch während des Tages) frei übertragen werden. Die bisherigen Parkkarten behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Die neue Gewerbeparkkarte erleichtert die Arbeit der Gewerbler. Ein Freibrief ist die Karte aber nicht: Auf Kurzzeitparkplätzen (bis 30 Minuten), Radstreifen, auf privaten Parkplätzen oder vor Feuerwehrlokalen ist die Karte nicht gültig.
Sonderregeln für Ärzte
Bezugsberechtigt sind alle Arten von Gewerbebetrieben und Organisationen (z.B. Spitex, Ärzte, Hauswartbetrieb etc.), die ein beschriftetes Geschäftsfahrzeug im Einsatz haben – unabhängig vom Sitz des Gewerbebetriebs.
Es wird künftig nicht mehr unterschieden, ob es sich um ein Fahrzeug eines Handwerkers, der Spitex, eines Hauswartbetriebs, eines Arztes oder eines Mahlzeitendienstes usw. handelt. Alle bekommen die gleiche Gewerbeparkkarte mit den gleichen Rahmenbedingungen. Bedingung ist, dass die Fahrzeuge mindestens A4-gross mit dem Firmennamen beschriftet sind.
Bei den Ärzten gelten zwei kleine Sonderregeln. Aufgrund der ärztlichen Standesregel, die ein ärztliches Werbeverbot vorgibt, müssen Fahrzeuge von Ärzten im Sinne einer Ausnahme nicht beschriftet sein.
Zudem braucht es wie bisher eine Bestätigung der Ärztegesellschaft des Kantons Zug, dass ein Arzt auch im Aussendienst unterwegs ist. Deshalb werden die Gewerbeparkkarten für Ärzte nur von der Gemeinde Hünenberg ausgestellt. Alle anderen Gewerbeparkkarten stellen die einzelnen Gemeinden und Städte aus.
Derzeit ist die fälschungssichere Gewerbeparkkarte nur in Papierform erhältlich. Eine spätere digitale Variante ist jedoch denkbar.
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