Am 1. April steht der erste grosse Zügeltermin des Jahres an. Wir verraten, was man in der aktuellen Situation beim Umzug besonders beachten sollte und warum die festen Termine mehr als nur Tradition sind. Ausserdem: Die kantonalen Unterschiede beim Wohnungsleerstand.
Die Zügeltermine im Frühjahr und Herbst haben in der Schweiz Tradition. Tatsächlich haben sie auch eine nachgewiesene Relevanz für den Immobilienmarkt, wie eine Studie des Vergleichsportals Comparis belegt.
Über einen Zeitraum von zwei Jahren wurden alle Inserate der 17 grössten Immobilienplattformen untersucht, die für den 1. April, 1. Juli und 1. Oktober ausgeschrieben waren.
Das Ergebnis: Bis zu 23-mal mehr Wohnungen wurden zu den offiziellen Zügelterminen ausgeschrieben. Vor allem in den einwohnerstarken Kantonen wie Aargau und Zürich machen die beiden Zügeltermine im Frühjahr und Herbst ungefähr 20 Prozent des gesamten Wohnungsangebots aus.
Dabei sorgt nicht nur das grössere Angebot für die Festigung der Traditionstermine. Zu den offiziellen Zügelterminen liegt der durchschnittliche Mietpreis im Monat bis zu 250 Franken tiefer. Der 1. Oktober bietet dabei im Vergleich die grösste Ersparnis, vor dem 1. April und dem 1. Juli.
Zügeln mit Corona
Im Frühjahr 2020 sah man dem 1. April mit vielen Fragezeichen entgegen. Wie würde das grosse Zügeln mitten in der ersten Welle der Coronapandemie aussehen? Das Bundesamt für Gesundheit verbot das Zügeln nicht und erinnerte an die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen.
Ab dem 1. März sind private Veranstaltungen im Freien mit bis zu 15 Personen voraussichtlich wieder erlaubt (Stand: 22. Februar). Private Treffen in der eigenen Wohnung sind allerdings weiterhin nur für maximal fünf Personen erlaubt.
Das bedeutet, dass nur eine Handvoll Kollegen und Familienmitglieder als Zügelhelfer einspringen können. Im Zweifel sollte man bei allen Helfern auch die aktuellen Kontaktdaten für eine mögliche Nachverfolgung erfassen. Weiterhin gilt die Empfehlung, die privaten Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken.
Umzugs- und Reinigungsunternehmen dürfen auch weiterhin unter den Auflagen des BAG arbeiten. Der Mindestabstand sollte auch hier gewährleistet werden. Personen, die zu den Risikogruppen gehören, wird empfohlen, beim Zügeln nicht anwesend zu sein.
Umzugsvorbereitung ist die halbe Miete
Vor dem geplanten Umzug sollte man sich um sämtliche Vertragspartner kümmern, die mit der eigenen Adresse verbunden sind. Neben Versicherungen, Internetanbieter und Co. muss man sich ebenfalls bei seiner Gemeinde abmelden. E-Government-Projekte wie das Luzerner Einwohnerportal sind leider nicht Standard.
Bereits in 20 Gemeinden kann man dort die Meldepflicht elektronisch durchführen – ganz unabhängig von den Öffnungszeiten der Gemeinden. Bei seinem Arbeitgeber sollte man den Umzug rechtzeitig anmelden. Normalerweise steht den Arbeitnehmenden dafür sogar ein bezahlter freier Tag zu.
Für den Umzug sollte man sich bereits vorher überlegen, ob man professionelle Zügelunternehmen und Reinigungsfirmen in Anspruch nehmen möchte. Hier lohnt sich ein Preisvergleich zwischen den Anbietern. Für die gleiche Arbeit kann der Preisunterschied zwischen zwei Zügelfirmen mehrere hundert Franken betragen, wie ein Vergleich von Comparis aufzeigt.
Der Immobilienexperte des Onlineportals empfiehlt ebenfalls, die Verträge genau zu überprüfen und auf eine Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden zu achten. Bei den Angeboten der Umzugsunternehmen sollte man die Unterschiede zwischen einem Pauschalpreis und einem Richtpreis im Kopf behalten, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.
Reinigungsfirmen bieten zusätzlich eine Abnahmegarantie an. Dazu kann sogar eine Reinigungsfachkraft bei der Wohnungsübergabe anwesend sein, um im Falle noch nötige Putzarbeiten zu erledigen.
Im Gegensatz dazu kann das Zügeln mit Kollegen zum sozialen Event werden. Der Stress und die anschliessende Lieferpizza lassen sich so auch in Coronazeiten gut teilen, wenn man sich an die nötigen Vorgaben hält.
Kantonale Unterschiede auf dem Wohnungsmarkt
Der Leerstand auf dem Schweizer Wohnungsmarkt erreichte 2020 einen neuen Höchststand, wie es im Bericht des Bundesamts für Statistik heisst. Die 78’832 Leerwohnungen sollte man dabei aber im Verhältnis einer wachsenden Schweiz sehen.
Dazu kommen grosse kantonale Unterschiede. Während in Solothurn 3,22 Prozent aller Wohnungen leer stehen, sind es im Kanton Zug nur 0,70 Prozent. Das Schlusslicht bildet der Kanton Genf mit 0,49 Prozent.
Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 1,72 Prozent. Damit bleibt die Rekordmarke von 1,85 aus dem Jahr 1998 unerreicht. Die Verzögerung von Bauprojekten und die leicht gesunkene Nachfrage während der Coronapandemie sorgten für keine grosse Veränderung im Verhältnis von Wohnungsangebot und -nachfrage.
Hier liest du, welche Vorteile das Zügeln im Winter mit sich bringen kann.