Zuger Steuererklärung 2020: Das wird neu

Beim elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung muss der Taschenrechner nicht mehr so gezückt werden wie früher. Bild: VIZAFOTO/Depositphotos
Beim elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung muss der Taschenrechner nicht mehr so oft gezückt werden wie früher. Bild: VIZAFOTO/Depositphotos

Jährlich steht es praktisch zeitgleich mit dem Frühlingsputz an, doch ist es gefürchteter als jede noch so unangenehme Reinigungsarbeit: das Ausfüllen der Steuererklärung. Mit den Tipps von Philipp Moos, Leiter der Abteilung Natürliche Personen der kantonalen Steuerverwaltung Zug, sollte das Leid beim Ausfüllen zumindest etwas gelindert werden.

Bereits im 18. Jahrhundert liess sich Benjamin Franklin, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten, mit folgenden Worten zitieren: «Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.» Auch knapp 300 Jahre später hat diese Weisheit noch Bestand.

Doch was geht dem Zahlen der Steuern voraus? Richtig, das Ausfüllen der Steuererklärung. Manch einem läuft es bei diesen Worten bereits kalt den Rücken runter. Darf ich meine Spende an den tahitischen Kulturverein als Abzug verbuchen? Was muss ich beachten, wenn ich den Liegenschaftsunterhalt als Hauseigentümer deklariere?

Einer, der die Antworten auf diese Fragen kennt, ist Philipp Moos. Er ist Leiter der Abteilung Natürliche Personen der kantonalen Steuerverwaltung Zug. Wir haben ihm die brennendsten Fragen zur Steuererklärung 2020 gestellt.

Herr Moos, welche Änderungen wird es bei der Steuererklärung 2020 im Vergleich zum Vorjahr geben?

Gegenüber dem Steuerjahr 2019 ergeben sich für das Jahr 2020 folgende Änderungen: Es kommt zu einer Erhöhung der privilegierten Dividendenbesteuerung bei der direkten Bundessteuer. Dividendenerträge aus Beteiligungen von 10 Prozent oder höher werden ab der Steuerperiode 2020 zu 70 Prozent besteuert. Bisher waren diese Dividendenerträge zu 60 Prozent steuerbar.

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind diese Dividendenerträge nach wie vor zu 50 Prozent steuerpflichtig. Ausserdem führen Anpassungen im Energiegesetz dazu, dass Aufwendungen für energetische Investitionskosten – einschliesslich Rückbaukosten – abgezogen und allenfalls vorgetragen werden können.

Und der Pendlerabzug bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfährt eine Änderung: Bei den zugerischen Steuern wird in der Steuerperiode 2020 der Pendlerabzug auf jährlich 6’000 Franken beschränkt. Bei der direkten Bundessteuer ist dieser Abzug schon seit längerem auf 3’000 Franken begrenzt.

Theoretisch muss eine Fristerstreckung durch fehlende Unterlagen wie Bankauszüge oder Lohnausweise begründet werden. Wie wird dies in der Praxis gehandhabt?

Eine Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 2020 wird im Kanton Zug bei einer Frist bis zum 31. Dezember 2021 unkompliziert, ohne weitere Begründung und gebührenfrei gewährt. Am einfachsten wird diese auf der Website der Steuerverwaltung online eingereicht (www.zg.ch/tax –> Online –> «Fristerstreckung für natürliche Personen»).

Fristerstreckungsgesuche, die über den 31. Dezember 2021 hinausgehen, können nur in Ausnahmefällen gewährt und müssen begründet werden. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 35 Franken erhoben.

Wie hoch ist der Anteil an Steuererklärungen, die inkorrekt ausgefüllt werden?

Die Qualität der eingereichten Steuerdeklarationen ist grundsätzlich gut. Für die definitiven Veranlagungen müssen durch die Steuerverwaltung bei rund 30 bis 35 Prozent Korrekturen oder Ergänzungen vorgenommen werden.

Die meisten Leute füllen die Steuererklärung mittlerweile elektronisch aus. Wurde die Fehlerquote dadurch merklich gesenkt, da Additionsfehler so nicht mehr passieren können?

Ja, die Deklarationsqualität hat sich mit der Möglichkeit der elektronischen Deklaration erhöht. Vor allem auch deshalb, weil die Steuerkundinnen und -kunden mittels der zur Verfügung gestellten Software durch die Deklaration geführt werden.

Zudem ist es seit zwei Jahren auch möglich, die Steuererklärung vollständig elektronisch einzureichen. Davon machen mittlerweile gegen 20 Prozent der Steuerkundinnen und -kunden Gebrauch.

Philipp Moos leitet die Abteilung Natürliche Personen bei der Steuerverwaltung des Kantons Zug. Bild: zvg
Philipp Moos leitet die Abteilung Natürliche Personen bei der Steuerverwaltung des Kantons Zug. Bild: zvg

Welche Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung treffen Sie am häufigsten an?

Viele der durch die Steuerverwaltung vorgenommenen Anpassungen der Deklarationen betreffen die Bereiche Berufsauslagen, Liegenschaftsunterhaltskosten sowie Einträge im Wertschriftenverzeichnis.

Gibt es bestimmte Tricks, wie man kurz kontrollieren kann, ob man beim Ausfüllen irgendwelche offensichtlichen, unabsichtlichen Fehler begangen hat?

Der Vergleich der Deklaration mit der letzten Steuererklärung und der letzten definitiven Veranlagung kann dabei helfen, allfällige Fehler festzustellen. Die elektronische Steuersoftware macht ebenfalls bereits beim Ausfüllen gewisse Plausibilitätstests. Eine weitere Möglichkeit ist die Vornahme einer sogenannten Vermögensentwicklungsrechnung, wobei diese vor allem von Steuerprofis vorgenommen wird.

Dabei wird ausgehend vom Reinvermögen der Vorperiode berechnet, ob sich mit dem deklarierten Einkommen die Lebenshaltungskosten und die Veränderung des Reinvermögens der aktuellen Periode plausibilisieren lässt.

Oftmals gehen diverse Abzüge vergessen, unter anderem bei den Berufskosten. Welche Abzüge gehen am häufigsten vergessen?

Abziehbar sind im Wesentlichen die Kosten für die Erschliessung einer Erwerbsquelle, also bei Berufstätigkeit die Wegkosten, Kosten für die notwendige auswärtige Verpflegung oder bei grossen Distanzen der berufsbedingte Wochenaufenthalt in der Nähe des Arbeitsortes.

Selbstgetragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten können ebenfalls in einer separaten Position zum Abzug gebracht werden. Dieser Abzug wird oft vergessen.

Welche Arten von Spenden sind absetzbar?

Absetzbar sind Spenden an Institutionen mit Sitz in der Schweiz, die aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit sind. Der maximale Abzug dafür ist auf 20 Prozent des massgebenden Reineinkommens begrenzt.

Steuer
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Müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit man Zahnarztrechnungen oder Kosten für Brillen abziehen kann?

Zahnarztrechnungen und Kosten für Brillen gehören steuerlich gesehen zum Bereich der ungedeckten Krankheitskosten. Werden diese Kosten selbst getragen, können sie, soweit diese 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen, steuerlich geltend gemacht und zum Abzug gebracht werden.

Wo liegen die grössten Steuerabzugsmöglichkeiten für Selbstständigerwerbende?

Selbstständigerwerbende können die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen zum Abzug bringen. In den meisten Fällen werden diese buchhalterisch erfasst. Kosten, die privat anfallen (sogenannte Lebenshaltungskosten), sind nicht geschäftsbegründet und können nicht abgezogen werden.

Wie sieht es auf der anderen Seite, sprich bei den Angestellten, aus?

Angestellte Personen können in der Regel alle Kosten zur Erschliessung einer Erwerbsquelle in Abzug bringen, sogenannte Gewinnungskosten. Es handelt sich dabei um Kosten, die mit der Ausübung der Berufstätigkeit zusammenhängen und nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Teilweise hat der Gesetzgeber zur Vereinfachung dafür Pauschalen vorgesehen, wie zum Beispiel die sogenannten Berufskostenpauschale: 3 Prozent des Nettolohnes, mindestens 2’000 und höchstens 4’000 Franken pro Jahr.

Lohnt es sich, die Steuern möglichst zeitnah zu bezahlen?

Es lohnt sich auf jeden Fall, die Steuern innerhalb der vorgegebenen Fristen zu bezahlen. Damit können unter anderem weitere Gebühren vermieden werden. Eine frühzeitige Zahlung bringt heute keine wirklichen Vorteile mehr, da die Steuerbehörde aufgrund der allgemeinen Zinssituation weder ein Skonto noch einen Vergütungszins gewährt.

Was sich in Zürich mit der Steuererklärung 2020 ändert, liest du hier.