Jährlich steht es praktisch zeitgleich mit dem Frühlingsputz an, doch ist es gefürchteter als jede noch so unangenehme Reinigungsarbeit: das Ausfüllen der Steuererklärung. Im Kanton Zürich gibt es heuer diesbezüglich einige Änderungen. Und wir haben uns bei der Finanzdirektion der Stadt Zürich Tipps geholt, wie beim Ausfüllen Fehler möglichst vermieden werden können.
Bereits im 18. Jahrhundert liess sich Benjamin Franklin, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten, mit folgenden Worten zitieren: «Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.» Auch knapp 300 Jahre später hat diese Weisheit noch Bestand.
Doch was geht dem Zahlen der Steuern voraus? Richtig, das Ausfüllen der Steuererklärung. Manch einem läuft es bei diesen Worten bereits kalt den Rücken runter. Darf ich meine Spende an den tahitischen Kulturverein als Abzug verbuchen? Was muss ich beachten, wenn ich den Liegenschaftsunterhalt als Hauseigentümer deklariere?
Rechtliche Änderungen sind eingeleitet
Zumal in diesem Jahr auf die Zürcherinnen und Zürcher einige Änderungen zukommen. So wird es dieses Jahr im Kanton Zürich nicht mehr nötig sein, die Freigabequittung und weitere Unterlagen zur Online-Steuererklärung per Post einzuschicken. Die Steuererklärung kann damit papierlos eingereicht werden.
Der Kanton Zürich hat es zwar bereits 2013 allen Steuerpflichtigen ermöglicht, die Steuererklärung online einzureichen. Damals und bis heute war es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes jedoch noch nicht möglich, die Dokumente ohne eigenhändige Unterschrift einzureichen.
Deshalb mussten die unterschriebene Freigabequittung und die Unterlagen bis letztes Jahr trotzdem noch brieflich abgegeben werden. Das ändert sich nun mit der Steuererklärung 2020, nachdem die entsprechenden rechtlichen Änderungen auf Bundesebene eingeleitet sind.
Mit dem Handy abfotografieren
Die seit Mitte Januar aufgeschaltete papierlose Steuererklärung bringt grundsätzlich fünf Neuerungen. So erfolgt die Anmeldung nicht mehr mehrstufig, sondern mit der AHV-Nummer und dem Zugangscode, den die Steuerpflichtigen jeweils per Post erhalten, in einem einzigen Schritt.
Die Vorjahresdaten stehen auch bei dieser neuen Anmeldungsvariante zur Verfügung, aber aus Datenschutzgründen in reduziertem Umfang, was dem vereinfachten Zugang geschuldet sei, wie die Finanzdirektion des Kantons Zürich erklärt.
Vom Datenimport können auch jene Steuerpflichtigen profitieren, welche die Steuerklärung bisher zwar am Computer, allerdings offline ausgefüllt haben und neu den digitalen Weg beschreiten.
Weiter hat das Steueramt die Wegleitung neu dynamisch gestaltet und diese direkt in die Steuererklärung integriert: Bei der Eingabe der Daten wird automatisch der entsprechende Teil der Wegleitung eingeblendet.
Neu ist auch, dass alle Beilagen elektronisch an die Steuererklärung angehängt werden können, entweder durch Uploaden oder indem sie mit einem Mobilgerät fotografiert werden.
Dabei bessert die Software die Dokumente optisch automatisch aus, falls diese qualitativ nicht optimal erfasst sein sollten. Zu guter Letzt kann die Steuerklärung ohne Unterschrift abgeschlossen und online abgeschickt werden. Das System prüft dabei automatisch, ob alle erforderlichen Beilagen erfasst worden sind.
Für alle, die es genau wissen wollen:
Teil der Digitalisierungsstrategie
Regierungsrat Ernst Stocker (SVP) sieht die Neuerung als «wichtigen Beitrag der Finanzdirektion zum Impulsprogramm des Regierungsrates für eine digital orientierte Verwaltung».
Dieser Beitrag falle auch ins Gewicht, weil der Kanton Zürich und seine Gemeinden pro Jahr rund eine Million Steuererklärungen verschicke und bearbeite. Stocker hofft deshalb, dass künftig mehr Steuerpflichtige als bisher (rund 20 Prozent) ihre Steuererklärung digital einreichen, da dies den administrativen Prozess entlaste.
Besonders angesprochen seien damit jene knapp 30 Prozent, die bisher mit der heruntergeladenen Software zwar den Computer für das Ausfüllen nutzten, aber die Steuererklärung trotzdem ausdruckten, weil sie ohnehin die Beilagen per Post einreichen mussten.
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Nachgefragt bei Patrick Pons, Kommunikationsleiter Finanzdepartement Stadt Zürich Herr Pons, theoretisch muss eine Fristerstreckung begründet werden, durch fehlende Unterlagen wie Bankauszüge oder Lohnausweise. Wie wird dies in der Praxis gehandhabt? Fristerstreckungen werden grosszügig gewährt, da eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung die Folgeprozesse massiv erleichtert. Wie hoch ist der Anteil an Steuererklärungen, die inkorrekt ausgefüllt wurden? Dieser Anteil wird nicht erhoben. In den meisten Fällen werden die Steuererklärungen aber korrekt ausgefüllt. Die meisten Leute füllen die Steuererklärung mittlerweile elektronisch aus. Wurde die Fehlerquote dadurch merklich gesenkt, da Additionsfehler so nicht mehr passieren können? Technische Hilfsmittel erhöhen die Qualität der Steuererklärungen. Gibt es bestimmte Tricks, wie man kurz kontrollieren kann, ob man beim Ausfüllen irgendwelche offensichtlichen, unabsichtlichen Fehler begangen hat? Mit den elektronischen Ausfüllhilfen werden die Steuerpflichtigen durch die Steuererklärung geführt, so werden Fehlerquellen minimiert. Die Abzüge sind jedoch nicht in jedem Kanton gleich, daher ist es wichtig, dass sich die Steuerpflichtigen über die Abzugsmöglichkeiten informieren. Welche Arten von Spenden sind absetzbar? Spenden müssen an steuerbefreite Institutionen geleistet werden. Diese sind online aufrufbar (Kt. Zürich: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/juristischepersonen/steuerbefreite-institutionen/Verzeichnis_steuerbefreite_Institutionen_20200918.pdf). Lohnt es sich, die Steuern möglichst zeitnah zu bezahlen? Ja, Zahlungen werden zugunsten oder zuungunsten der Steuerpflichtigen verzinst; eine Übersicht zu den geleisteten und noch geschuldeten Zahlungen kann in der Stadt Zürich online abgerufen werden (Mein Konto - https://www.stadt-zuerich.ch/fd/de/index/steuern/natuerliche-personen/steuern-verwalten.html#).