Die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten wird weiterhin durch Swisscom erbracht: Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat Swisscom die Grundversorgungskonzession für den Zeitraum 2018 bis 2022 erteilt.
Die gegenwärtige Grundversorgungskonzession der Swisscom läuft Ende 2017 aus. Bereits 2016 hatte die ComCom eine Interessenabklärung bei den zur Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt durchgeführt. Dabei zeigte es sich, dass einzig Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten interessiert ist.
Die ComCom hat deshalb bei ihrer Sitzung im Dezember 2016 beschlossen, auf eine Ausschreibung zu verzichten und die Swisscom zur Erbringung der Grundversorgung heranzuziehen.
Die ComCom hat der Swisscom (Schweiz) AG nun die neue Grundversorgungskonzession erteilt. Diese tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und läuft bis am 31. Dezember 2022. Die Grundversorgung mit erschwinglichen und für alle Haushalte in der Schweiz verfügbaren Telekommunikationsdiensten wird somit auch in den nächsten fünf Jahren von Swisscom erbracht.
Welche Telecom-Dienste ab 2018 zur Grundversorgung gehören, hat der Bundesrat bereits am 2. Dezember 2016 neu festgelegt. Laut Fernmeldedienste-Verordnung (FDV) gehören folgende Dienste zur Grundversorgung:
- Die klassischen Analog- und Digitalanschlüsse werden ab 2018 durch einen multifunktionalen Anschluss ersetzt, der auf dem Internet-Protokoll (IP) basiert. Die Swisscom muss bis Ende 2021 am Netzabschlusspunkt kostenlos eine Schnittstelle für analoge und ISDN-Geräte bereitstellen, damit ausreichend Zeit für den Wechsel der Endgeräte bleibt.
- Beim Internetzugang in der Grundversorgung hat der Bundesrat die minimale Datenübertragungsrate per 1. Januar 2018 auf 3ꞌ000/300 kbit/s erhöht.
- Weiterhin kann jeder Haushalt kostenlos einen zusätzlichen Verzeichniseintrag beantragen.
- Auch die Grundversorgungsdienste für Menschen mit Behinderungen werden ausgebaut: Neben bestehenden Angeboten wie dem SMS-Transkriptions- und dem Verzeichnisdienst gehört neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie für hörbehinderte Menschen zur Grundversorgung.
Einige Dienste, für die es aufgrund der technologischen Entwicklung erschwingliche Alternativen gibt oder die aus Sicht des Bundesrates für die Kommunikationsfähigkeit der Bevölkerung nicht mehr unerlässlich sind, gehören künftig nicht mehr zur Grundversorgung (z. B. Telefax-Verbindung, Telefonkabinen in jeder Gemeinde, Sperren abgehender Verbindungen). Diese Dienste können von den Anbieterinnen jedoch weiterhin unter Marktbedingungen angeboten werden.