Im Kanton Zug leben rund 3150 Personen ab 65 Jahren, deren Einkommen pro Monat unter 2506 Franken liegt. Dies wird als Altersarmut bezeichnet. Viele der Betroffenen wissen nicht, dass sie ein Anrecht auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung haben.
«Wenn ich in ein Heim müsste, würde ich bei einem Vermögen von knapp 100’000’Franken bereits einen Antrag für Ergänzungsleistungen stellen», sagt Barbara Wenger, Teamleiterin Ergänzungsleistungen bei der Ausgleichskasse Zug vorausschauend. Nicht wenige Senioren im Kanton Zug besitzen jedoch längst nicht so viel. Die Inflation oder das Schicksal hat ihre Finanzpolster rapide schrumpfen lassen oder waren nie höher vorhanden. Als «armutsgefährdet» gilt, wer weniger als 2506 Franken pro Monat einnimmt.
Mitte 2022 traf dies im Kanton Zug auf rund 3150 Rentnerinnen zu. «Das Gefälle zwischen Arm und Reich ist in Zug gross», sagt Alexander Widmer von Pro Senectute Schweiz. 45 Prozent der Zuger Bevölkerung ab 65 Jahren hat ein Vermögen von mindestens einer Million Franken. «Aber viele Pensionäre leben nur von der ersten Säule und sind konkret von der Altersarmut betroffen. 5,4 Prozent erhalten nur die AHV und gehen zusätzlich arbeiten. 9,6 Prozent gehen neben der 1. und 2. Säule noch einer Arbeit nach», so Widmer weiter.
Stefanie Waldburger berät bei Pro Senectute Kanton Zug mit einem Team von sechs Sozialarbeitenden rund 900 Rentnerinnen und Rentner. Sie sagt: «Wir stellen fest, dass ältere Menschen oftmals nicht wissen, dass sie ein Recht auf Ergänzungsleistungen haben. Wer pflegebedürftig ist oder den Alltag nicht selbstständig meistern kann, darf Hilflosenentschädigung beantragen.»
Auch eine Frage der Bildung
Doch wie ist es möglich, dass in einem der reichsten Kantone der Schweiz Altersarmut ein Problem ist? «Altersarmut ist nicht primär davon abhängig, wo man wohnt, sondern von der Lebensbiografie. Plötzlich auftretende Ereignisse wie Scheidung, geschäftlicher Konkurs und andere Schicksalsschläge können Menschen nicht nur emotional, sondern auch finanziell aus der Bahn werfen», sagt Martin Kolb, Geschäftsleiter von Pro Senectute Kanton Zug. Neben Frauen und ausländischen Staatsangehörigen seien vor allem Personen ohne sekundäre und tertiäre Ausbildung betroffen – der Bildung kommt also eine entscheidende Rolle zu. Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gebieten im Kanton Zug kann Kolb hingegen keine feststellen.
Doch was für langfristige Lösungen gibt es, um Altersarmut im Kanton Zug zu bekämpfen? Martin Kolb dazu: «Man kann nur dort helfen, wo eine Not erkennbar ist. Vielfach schämen sich ältere Menschen in finanzieller Not, Hilfe anzunehmen. Deshalb ist unsere kostenlose Beratung mit dem niederschwelligen Zugang wichtig.» Auf politischer Ebene müsse mehr unternommen werden, um die wirtschaftlich schwachen älteren Menschen zu schonen. «Es braucht gezielte Hilfe und kein Giesskannenprinzip.»
Zuger Bürgerinnen und Bürger im AHV-Alter können sich bei Pro Senectute unter 041 727 50 20 für eine kostenlose Beratung anmelden oder das Gratis-Magazin «Horizonte» bestellen unter info@zg.prosenectute.ch oder 041 727 50 50. Darin sind Spartipps und Ergänzungsleistungen sowie Hilflosenentschädigung genau erklärt.