Medikamente in der Schweiz sind grösstenteils weiterhin deutlich teurer als im Ausland. Die APS Arzneimittel- Parallelimport-Service AG importiert günstige Produkte zum besten Preis in die Apotheke und stellt die Qualität der in den Vertrieb gebrachten Arzneimittel sicher. Im Interview spricht CEO und Verwaltungsratspräsident Kurt Arnet über den hohen Stellenwert von Marktbeziehungen. Seine Lösung um das Gesundheitswesen zusätzlich zu entlasten wäre eine Abgabeverpflichtung von Importen.
Kurt Arnet: Worauf ist die APS Arzneimittel-Parallelimport-Service AG spezialisiert?
Unsere Geschäftsgrundlage bildet der Import von Original-Medikamenten, welche wir vorwiegend aus Mitgliedsländern der EU beziehen. Wir bringen die besten Produkte zum besten Preis in die Apotheke. Die konstant hohe Qualität und Sicherheit unseres Produktsortimentes wird durch die engmaschigen Produkt- und Qualitätskontrollen sowie Qualifizierungsmassnahmen gewährleistet und ist durch regelmässige Behördeninspektionen bestätigt.
Ist ein Parallelimport von patentge- schützten Arzneimitteln kassenzulässig?
Das Parlament hat im Dezember 2008 beschlossen, für eine patentgeschützte Ware, deren Preis im Inland oder im Land des Inverkehrbringens staatlich festgelegt ist, an der nationalen Erschöpfung festzuhalten. Somit gilt bei Medikamenten das «Cassis de Dijon-Prinzip» nicht. Parallelimporte von patentgeschützten Gütern mit staatlich festgelegten Preisen im Inland sind nicht zugelassen. Patentgeschützte kassenzulässige Arzneimittel sind damit von Parallelimporten ausgenommen. Parallelimportierte Medikamente sind in der Schweiz erst marktfähig und kassenerstattet, nachdem sie von Swissmedic zugelassen und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die Spezialitätenliste aufgenommen wurden (analog zu den Original- Präparaten und Generika).
Um welche Medikamente geht es in ers- ter Linie bei APS?
Parallelimporte sind bei kassenpflichtigen Medikamenten mit den oben genannten Einschränkungen möglich. In der Schweiz sind immer mehr Präparate auf dem Markt, die nicht mehr patentgeschützt sind und somit parallelimportiert werden dürfen.
Wir fokussieren uns vor allem auf Medikamente, wo die Umstellung auf ein Generikum schwierig ist, oder sich ein Markteintritt für Generikahersteller wirtschaftlich nicht lohnt. Zusätzlich zu den Arzneimitteln bieten wir Medizinprodukte und ein Apotheken bezogenes Sortiment von Kosmetik an.
Durch gezielte Nutzung, der durch markt- und gesundheitspolitische Gründe teils erheblichen Preisunterschiede der Arzneimittelhersteller innerhalb Europa, sind wir in der Lage, ausgewählte Original-Medikamente zu günstigen Preisen anzubieten. Patienten profitieren beim Kauf von APS-Arzneimitteln davon, dass sie diese mit identischen Wirksto)en und gesicherter Qualität kostengünstiger beziehen können. Von diesem Preisvorteil profitiert schlussendlich unser gesamtes Gesundheitssystem.
Warum sind in der Schweiz Medikamente zum Teil teurer als im EU-Raum?
Den Preis, den der Konsument oder die Konsumentin für ein kassenpflichtiges Medikament bezahlt, legt das BAG fest. Dieser setzt sich zusammen aus dem Fabrikabgabepreis, dem Vertriebsanteil sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Festlegung des Fabrikabgabepreises werden ein Auslandspreisvergleich (9-Länder-Korb) sowie ein therapeutischer Quervergleich mit einem ähnlichen Produkt, welches schon vergütet wird, erhoben. Bei neuartigen Therapien kann ein Innovationszuschlag erfolgen.
Zusätzlich gilt für alle Akteure im Pharmamarkt – vom Originalhersteller, über den Generikaanbieter und den Parallelimporteur wie die APS – dass sie ihre Präparate in eine marktfähige Form bringen müssen, um diese in der Schweiz zu vertreiben. Dies generiert für ein kleines Land wie die Schweiz im Verhältnis zum Ausland zusätzlich hohe Kosten.
Wo harzt es bei den Parallelimporten?
Gerade wegen dem vorgängig beschriebenen von den Behörden vorgegebenen «Aufwand» wird der Preisvorteil zum Teil «weggefressen.» Aus diesem Grund lohnt sich ein Parallelimport von patentabgelaufenen Arzneimittel leider nicht für jedes Medikament.
Zusätzlich sind die Fristen für die Zulassungsgesuche ähnlich lange wie solche für die Originalmedikamente. Dies verzögert den Markteintritt bestimmter parallelimportierter Medikamente.
Welchen Herausforderungen muss sich die APS stellen?
Als pharmazeutisches Unternehmen unterliegt APS Arzneimittel-Parallelimport- Service AG strengsten gesetzlichen Auflagen, um die Qualität der von uns in den Vertrieb gebrachten Arzneimittel sicherzustellen. Wir stellen höchste Qualitäts- und Professionalitätsansprüche an uns selbst und diejenigen, die mit uns zusammenarbeiten.
Sowohl für die Pharma- als auch im Medizintechnikbereich steigen die regulatorischen Anforderungen, was für uns mit immensem Mehraufwand und beträchtlichen Zusatzaufwendungen an nicht wertschöpfenden Tätigkeiten verbunden ist. Durch immer neue Auflagen wird auch das Arbeitsfeld unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen immer komplexer.
Welche Erwartungen gibt es an die Schweizer Politik?
Die Kosten im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. In der Schweiz machen die Gesundheitsausgaben 10 bis 15 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) aus. Obwohl die Medikamente nicht einen so grossen Anteil an diesen Kosten einnehmen, steht die Frage im Raum, ob denn die Politik mit einer regulierten Ö)nung des Parallelimportes für alle Medikamente nicht eine zusätzliche Mitverantwortung wahrnehmen sollte.
Die in den letzten Monaten geforderte Aufhebung des Territorialitätsprinzips, wäre der falsche Weg. Man stelle sich nur vor, jeder Patient kaufe seine Medikamente selber im Ausland. Die hohen Schweizer Qualitätsstandards würden nicht eingehalten, die Kommunikation zwischen Apotheke und Arzt würde leiden mit negativen Folgen für die Patientensicherheit. Darüber hinaus würde auch der administrative Aufwand für die Krankenversicherer steigen.
Welches ist die Alternative?
Nutzbringender, um Kosten für das schweizerische Gesundheitssystem zu reduzieren, wäre eine Abgabeverpflichtung von Importen, ähnlich wie im deutschen Modell. In Deutschland hat der Gesetzgeber die Apotheken verpflichtet, mindestens fünf Prozent aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel über Importe abzudecken. Dabei werden ausschliesslich Produkte angerechnet, die mindestens 15 Prozent günstiger sind als die Originalmedikamente.
Durch dieses Modell wird das Gesundheitswesen zusätzlich entlastet und die Patientensicherheit gewährleistet, da der Import durch spezialisierte pharmazeutische Unternehmen wie der APS durchgeführt würde, welche strengsten gesetzlichen Auflagen unterliegen, um die Qualität der von ihnen in den Vertrieb gebrachten Arzneimittel sicherstellen.
Ein Zitat bedeutet mir viel, wie einst Johannes Rau sagte: «Wer glaubt, das ganze Leben bestehe nur aus Marktbeziehungen, der kennt letztlich von allem den Preis und von nichts mehr den Wert.»